4. September 2021

Musikwirtschaft im Zeitalter der Digitalisierung

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Die Digitalisierung hat in den vergangenen 20 Jahren die Musikwirtschaft mehrfach überholt. Die Ursachen des digitalen Wandels werden in dem von Prof. Alexander Endreß und Prof. Hubert Wandjo herausgegebenen Handbuch „Musikwirtschaft im Zeitalter der Digitalisierung“ reflektiert und beschrieben. Dabei werden die Verknüpfungen zwischen Artist Development, Contentproduktion, Contentvermarktung und Rechtemanagement in dem komplexen System dargestellt. Die normativen und kulturellen Rahmenbedingungen, die dabei zu berücksichtigen sind, werden beschrieben.

Das Werk richtet sich an Profis der Musik- und Kreativwirtschaft, aber auch an Wissenschaftler:innen, die sich mit der digitalen Transformation der Musikwirtschaft beschäftigen.

Ich durfte in dem Handbuch Ausführungen zu den Konsequenzen und Auswirkungen der Digitalisierung auf die urheberrechtlich relevante Praxis der Musikwirtschaft machen. Im Bereich der Digitalisierung haben sich nicht nur die Gewohnheiten und die Art des Musikkonsums sowie die Wertschöpfungsketten verändert, sondern wurden auch die Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die rechtlichen Berater im Musikbereich vor neue Herausforderungen gestellt. Die Verletzungen der Rechte von Urhebern und ausübenden Künstlern sowie der Tonträgerhersteller bis hin zur künstlichen Intelligenz sind nur einige Themen, die im Bereich der Digitalisierung und im Musikbereich erfasst wurden und die in meinem Beitrag beschrieben werden.

Mehr Informationen zum Handbuch gibt es nachfolgend:

Verwandte Beiträge

29 Mai 2012

Gutschein darf nicht auf ein Jahr befristet werden

Wer einen Gutschein ausstellt, der hat sich grundsätzlich auch an die versprochenen Leistungen darin zu halten auch wenn der Gutscheinempfänger diesen noch nach über einem Jahr einlösen will. Gerne begrenzen Firmen immer wieder ohne sachlichen Grund Gutscheine auf wenige Monate oder 1 bzw. 2 Jahre. Dies ist meistens nicht rechtens, wie nun auch wieder ein […]
Copyright © 2024 - Schickhardt Rechtsanwälte
Alle Rechte vorbehalten.