Oliver Bornemann war seit dem 01.05.2018 als Sportdirektor beim FC Rot-Weiß Erfurt e.V. beschäftigt. Unter seiner Regie hat der FC Rot-Weiß Erfurt e.V. die Saison 2018/2019 als Tabellenfünfter abgeschlossen. Nichtsdestotrotz wurde der Arbeitsvertrag von Herrn Bornemann mit Schreiben vom 30.04.2019 durch den Insolvenzverwalter des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. gekündigt. Begründet wurde die Kündigung damit, dass der Insolvenzverwalter die Aufgaben des Sportdirektors zukünftig selbst übernehmen wollen würde.
Gegen diese Kündigung hat Oliver Bornemann Kündigungsschutzklage erhoben. Diese hat das Arbeitsgericht Erfurt erstinstanzlich abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht Thüringen hat zwischenzeitlich jedoch zurecht die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt und dazu insbesondere ausgeführt, dass es dem Insolvenzverwalter nicht gelungen ist, darzulegen und zu beweisen, ob und wie er überhaupt Aufgaben eines Sportdirektors übernommen und ausgeführt hat, bzw. wie sich eine mögliche Verteilung der Aufgaben auf andere Mitarbeiter des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. auf deren Arbeitsbelastung ausgewirkt hat. Unsere Partnerin, Leonie Frank, Fachanwältin für Arbeitsrecht, hat Herrn Bornemann in beiden Instanzen vertreten. Sie begrüßt die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen natürlich, stellt aber auch klar, dass es sich hierbei um einen Etappensieg handelt. Gegen die Entscheidung wurde zwar keine Revision zugelassen. Theoretisch besteht aber die Möglichkeit der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde. In einem Parallelverfahren stehen außerdem weitere Beendigungstagbestände zur Überprüfung des Arbeitsgerichts. Leonie Frank wird Herrn Bornemann selbstverständlich auch im Parallelverfahren begleiten.
Ob Oliver Bornemann wieder an seinen Arbeitsplatz beim FC Rot-Weiß Erfurt e.V. zurückkehrt, ist noch nicht abschließend geklärt.