1. Februar 2013

Kein höheres Interesse der Kunst

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Das Landgericht Düsseldorf hat erneut bestätigt, dass auch Profisportler nicht hinnehmen müssen, dass ihr Bildnis aus rein kommerziellen Interessen verwertet wird (LG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2012 – 12 O 545/11).

Das Landgericht Düsseldorf musste sich dabei mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Profi-Golfer es hinnehmen muss, dass sein Bildnis als „Popart“-Gemälde von Dritten über Ebay angeboten wird. Eine ausführliche Besprechung des Urteils findet sich in der GRUR Prax 1/2013, S. 19.

 

Verwandte Beiträge

29 September 2025

Rechtlicher Schutz für Sportler:innen bei der Nutzung ihres Namens und Bildnisses in der Werbung

Die Werbewertigkeit professioneller Sportler:innen nimmt im digitalen Zeitalter kontinuierlich zu. Insbesondere die Präsenz auf Social Media bringt neue Herausforderungen im Umgang mit dem Recht am eigenen Bild und am eigenen Namen mit sich. Entscheidungen, wie etwa des OLG Frankfurt am Main, verdeutlichen, wie entscheidend klare vertragliche Regelungen und ein umsichtiger Umgang mit Persönlichkeitsrechten geworden sind. […]
10 Dezember 2022

Personen rechtssicher fotografieren? Aber sicher!

Ich freue mich sehr, dass ich eingeladen wurde am 14.12.2022 um 19.00 Uhr an der Merz-Akademie Hochschule für Gestaltung, Kunst- und Medien in Stuttgart einen Vortrag über die rechtliche Aspekte beim erstellen und verwerten von Fotografien (insbesondere unter Berücksichtigung des Rechts am eigenen Bild und der Datenschutzgrundverordnung) zu halten.
1 2 3 11
Copyright © 2025 - Schickhardt Rechtsanwälte
Alle Rechte vorbehalten.