Das Landgericht Düsseldorf hat erneut bestätigt, dass auch Profisportler nicht hinnehmen müssen, dass ihr Bildnis aus rein kommerziellen Interessen verwertet wird (LG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2012 – 12 O 545/11).
Das Landgericht Düsseldorf musste sich dabei mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Profi-Golfer es hinnehmen muss, dass sein Bildnis als „Popart“-Gemälde von Dritten über Ebay angeboten wird. Eine ausführliche Besprechung des Urteils findet sich in der GRUR Prax 1/2013, S. 19.