14. Mai 2020

Gutscheinlösung für Veranstaltungen

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Nach geltendem Recht können Inhaber von Eintrittskarten eine Erstattung ihrer bereits gezahlten Eintrittsgelder bei Ausfall eines Konzertes aufgrund der Corona Pandemie verlangen.  Werden diese Ansprüche jetzt von allen Besuchern geltend gemacht, wäre die Existenz vieler Veranstalter bedroht. Der Bundestag hat um dies zu verhindern heute beschlossen, dass für alle Tickets die vor dem 8.3.2020 gekauft wurden,  die Veranstalter den Kunden Gutscheine anbieten können, die bis Ende 2021 befristet sind. Werden die Gutscheine nicht eingelöst, muss der Wert erstattet werden.  Der Beschluss ist zu begrüßen, das Dadurch wird eine ausgewogene Regelung im Interesse aller Beteiligten erfolgt ist.

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22 April 2020

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