In der aktuellen Ausgabe der GRUR-Prax durfte ich auf Seite 215 die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.12.2024 – VI ZR 311/2 23 zur Frage der Haftung des Presseinformanten als mittelbarer Störer für Presseberichte erörtern.
Eine ausführliche Stellungnahme zu der Entscheidung folgt demnächst in unserer Rubrik Rechtsprechungsnews aus der Welt des Sport- und Entertainmentrechts 2025/I.