17. April 2018

Freispruch für Uffe Bech!

Von: Dr. Joachim Rain

Uffe Bech, Profi von Hannover 96, der aktuell an Greuther Fürth ausgeliehen ist, wurde beschuldigt, bei einem Heimspiel von Hannover 96 gegen Schalke 04 im August 2017 einen Schalker Fan in den Arm gebissen zu haben. Aufgrund dessen erging gegen ihn ein Strafbefehl über 50.000,-€, gegen den er über seinen Verteidiger Dr. Joachim Rain Einspruch einlegte.
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Hannover am 17.04.2018 wurden neben dem betroffenen Schalker Fan und seinen damaligen Begleitern der Hannover-Profi Iver Fossum sowie der dänische Handballspieler Casper Mortensen als Zeugen vernommen.
Dabei kristallisierte sich heraus, dass der Schalker Fan Uffe Bech zumindest belästigt hatte, indem er nach vorausgegangen verbalen Provokationen ihm eine Handykamera vor oder neben das Gesicht gehalten hatte, die Uffe Bech ihm dann entriss. Ob in der Folge der Schalker Fan Uffe Bech würgte, wie dieser sowie die Zeugen Fossum und Mortensen angaben, oder sich nur über ihn beugte, blieb letztlich ungeklärt, da Staatsanwaltschaft und Gericht schließlich der Argumentation der Verteidigung folgten, dass ein Handeln in Notwehr jedenfalls nicht auszuschließen war und daher zumindest nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freizusprechen war.
Es wäre daneben auch gänzlich unverständlich gewesen, weshalb Uffe Bech ohne jede Veranlassung und zudem noch mit Bezug zu seinem Arbeitsverhältnis und damit dem Risiko auch entsprechender arbeitsrechtlicher Schritte gegen ihn einen Schalker Fan einfach beißen soll, so dass der erzielte Freispruch nicht nur das juristisch korrekte Ergebnis ist, sondern auch den nach der Lebenserfahrung und nicht zuletzt der glaubhaften und emotionalen Schilderung von Uffe Bech deutlich näherliegenden Sachverhalt widerspiegelt.

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