24. September 2013

Fotografien von Grundstücken

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Mit Urteil vom 01.03.2013 (V ZR 14/12) hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und festgestellt, dass der Grundstückseigentümer auch dann allein über die kommerzielle Verwertung der von seinem Grundstück angefertigten Fotografien seiner Bauwerke und Gartenanlagen entscheidet, wenn er den Zugang zu privaten Zwecken gestattet hat (Bestätigung des Urteils vom 17.12.2010, V ZR 45/10).

Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung den Kritikern dieser Auffassung entgegengehalten, dass sie übersehen hätten, dass aus der Befugnis, den Zutritt zum Grundstück von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen, auch ein Recht des Grundstückeigentümers folge, darüber zu entscheiden, wer die wirtschaftlichen Vorteile ziehen darf, die das Betreten oder Benutzen des Grundstücks eröffnen.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist zu begrüßen, da es zu mehr Rechtssicherheit führt.

Verwandte Beiträge

11 November 2021

BGH-Urteil: Geldstrafen durch DFB wegen störender Fans zulässig

Der Bundesgerichtshof hat die Klage des FC Carl Zeiss Jena hinsichtlich Kollektivstrafen des Deutschen Fußball Bundes abgewiesen. Der DFB darf damit weiterhin Vereine mit Geldstrafen sanktionieren, wenn Zuschauer ein Fehlverhalten zur Last gelegt werden kann. Der BGH führte als Begründung seiner Entscheidung (Az. I ZB 54/20) aus, die Praxis des DFB verletze keine elementaren Grundsätze […]
10 September 2021

BGH erlaubt Influencer:innen Produktbeiträge ohne Werbehinweis

Nach der Entscheidung des BGH (I ZR 126/20, I ZR 90/20, I ZR 125/20) dürfen Influencer und Influencerinnen beispielsweise über Tap Tags auf Produkte verweisen, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen. Anders sei dies nur zu beurteilen, wenn man für die werbenden Posts eine Gegenleistung erhalten würde oder die Beiträge nach dem Gesamteindruck „übertrieben werblich“ […]
1 2 3 15
Copyright © 2024 - Schickhardt Rechtsanwälte
Alle Rechte vorbehalten.