30. September 2011

Fiktive Lizenzgebühr für unberechtigte Werbung

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Das Landgericht Köln hat in einer Entscheidung vom 10.08.2001, AZ: 28 O 117/11 festgestellt, dass in der Bewerbung und dem Verkauf von nicht lizensierten Kostümen mit dem Bildnis von Pippi Langstrumpf durch einen Discounter eine Urheberrechtsverletzung zu sehen ist.
Das Landgericht verurteilte den Discounter daher zur Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr i.H.v.50.000 Euro.
Der Discounter hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das Urteil ist mithin noch nicht rechtskräftig.
Bildnachweis: Thorben Wengert/pixelio.de

Verwandte Beiträge

27 April 2015

Urheberrechtsverletzungen im Internet – welches Gericht ist zuständig?

 Bei Verletzungen des Urheberrechts im Internet stellt sich die Frage, welches Gericht örtlich zuständig ist. Mit einer solchen Frage musste sich der EuGH (Urteil vom 22.01.2015, Az. C 441-13) auseinandersetzen Der Entscheidung des EuGH lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine aus Österreich stammende professionelle Fotografin hatte bemerkt, dass eine ihrer Fotografien auf der Webseite einer deutschen top-level–Domain […]
20 April 2015

Bilder in einem Eventportal

Eine Hostess war bei ihrer Arbeit auf einer Veranstaltung im Beisein eines Promis fotografiert worden. Das Foto wurde auf einer Internetseite für Events veröffentlicht. Die Hostess verlangte von dem Seitenbetreiber die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 11.11.2014 – Az. VI ZR 9/14) hat die geltend gemachten Ansprüche verneint. […]
Copyright © 2024 - Schickhardt Rechtsanwälte
Alle Rechte vorbehalten.