5. Juli 2021

EuGH - Haftung von YouTube

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Der europäische Gerichtshof hat sich in seiner jüngsten Entscheidung damit auseinandergesetzt, ob die Plattformen wie Youtube für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzen haften müssen (Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-682/18 „Youtube“ und C-683/18 „CYANDO“).

Der Bundesgerichtshof hatte dem EuGH die Fälle zur Entscheidung vorgelegt.

In dem einen Fall ging es um einen Musikproduzenten, der gegen die Videoplattform Youtube und den Mutterkonzern Google vorging, weil Nutzer bereits im Jahr 2008 Tonträger ohne seine Erlaubnis hochgeladen haben sollen.

Im zweiten Fall wehrte sich eine Verlagsgruppe dagegen, dass auf der Sharehosting-Plattform „Uploaded“ Cyando mehrere Werke eingestellt wurden ohne Erlaubnis des Verlages.

Der EuGH kam in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass der Treiber entsprechender Plattformen zum bereitstellen keine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne der Richtlinie 2001/29 erfüllen.

Nach Auffassung des EuGH kann etwas anderes gelten, wenn die Plattformen über die bloße Bereitstellung der Plattformen hinaus dazu beitragen, der Öffentlichkeit unter Verletzung von Urheberrechten Zugang zu solchen Inhalten zu verschaffen.

Hervorgehoben hat der EuGH aber auch, dass Plattformbetreiber bei Kenntnis von Urheberrechtsverstößen hiergegen vorgehen müssen. Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass sich nach Umsetzung der Richtlinie 2019/790 etwas anderes ergeben kann. Diese kam in den vorliegenden Fällen noch nicht zur Anwendung

Verwandte Beiträge

1 Oktober 2020

Verpflichtung zur Inländerbehandlung ausübender Künstler

EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts Tanchev vom 2.7.2020 – C-265/19, BeckRS 2020, 14905 Wir möchten auf die Schlussanträge des Generalanwalts hinweisen. Der Ausgangsrechtsstreit betrifft die Verteilung von Lizenzgebühren, die für das Abspielen von Musikaufnahmen in der Öffentlichkeit zu entrichten sind. Nach nationalem irischem Recht muss der Betreiber einer Bar oder eines anderen öffentlichen Ortes, der Musikaufnahmen abspielen möchte, hierfür eine einheitliche Lizenzgebühr an […]
3 Juni 2020

"Metall auf Metall" – Sampling. Eine Never Ending Story?

Nachdem der Europäische Gerichtshof im Juli 2019 (Az. EuGH, Urteil vom 29.07.2019, Az. C-476/17) entschieden hat, dass Sampling ohne Erlaubnis grundsätzlich möglich sein kann, musste sich nunmehr der Bundesgerichtshof („Metall auf Metall IV vom 30.04.2020, Az. I ZR 115/16) erneut mit dieser Fragestellung und dem Fall „Metall auf Metall“ befassen. Zur Erinnerung: I.Der folgende Sachverhalt […]
1 2 3 19
Copyright © 2024 - Schickhardt Rechtsanwälte
Alle Rechte vorbehalten.