14. März 2017

Entwurf für ein Gesetz gegen Hasskriminalität

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Heute wurde vom Bundesjustizminister der  Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken präsentiert. Ziel des Entwurfes ist in sozialen Medien sogenannte Fakenews und sogenannte Hasskriminalität zu unterbinden. Durch den Entwurf sollen die Voraussetzungen geschaffen werden um gegen rechtswidrige Inhalte effektiver vorgehen zu können.. Der Entwurf sieht insbesondere folgende Verpflichtungen für die Betreiber der Netzwerke vor

  • den Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über strafbare Inhalte anzubieten,
  • Nutzerbeschwerden unverzüglich zur Kenntnis zu nehmen und auf strafrechtliche Relevanz zu prüfen,
  • offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren,
  • jeden strafbaren Inhalt innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren und
  • den Nutzer über jede Entscheidung bezüglich seiner Beschwerde zu informieren.

Der Entwurf ist zu begrüßen, um die Rechtsdurchsetzung für die Betroffenen besser zu gewährleisten. Besonders zu begrüßen ist,  dass die Betreiber der sozialen Netzwerke verpflichtet werden, für Zustellungen in Bußgeldverfahren und in zivilgerichtlichen Verfahren einen verantwortlichen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen.

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