2. November 2016

Endlich! Gema und Youtube einigen sich

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Der Hinweis "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar" gehört seit gestern der Vergangenheit an.  Der über Jahre andauernde Streit, der teilweise auch vor Gericht ausgetragen wurde,  zwischen der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema und der Videoplattform Youtube wurde durch eine vertragliche Regelung beigelegt.  Die Details der Regelung wurden nicht genannt. Angeblich bezahlt Youtube an die Gema eine pauschale Vergütung, die dann wieder unter den Mitgliedern der Gema, also Komponisten, Texter und Verlage aufgeteilt wird.

Die Einigung ist zu begrüßen, da sie den Urhebern eine zusätzliche Einnahme verschafft und ihre Fans nunmehr auch in den Genuss der Videos kommen.

Verwandte Beiträge

31 August 2021

Die Rechtslage bei On-Demand-Streams von Konzerten: Die GEMA und das Filmherstellungsrecht

Welche Rechte sind ein zu holen, wenn Konzerte der Öffentlichkeit als On-Demand-Streams zugänglich gemacht werden? Wer muss und kann Veranstalter:in das Filmherstellungsrecht einräumen? Fragen die häufig bei der audiovisuellen Verwertung von Konzerten gestellt werden. Einzelheiten hierzu sind in meinem neuesten Beitrag bei Backstagepro zusammengefasst.
5 Juli 2021

EuGH - Haftung von YouTube

Der europäische Gerichtshof hat sich in seiner jüngsten Entscheidung damit auseinandergesetzt, ob die Plattformen wie Youtube für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzen haften müssen (Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-682/18 „Youtube“ und C-683/18 „CYANDO“). Der Bundesgerichtshof hatte dem EuGH die Fälle zur Entscheidung vorgelegt. In dem einen Fall ging es um einen Musikproduzenten, der gegen die Videoplattform […]
1 2 3 6
Copyright © 2024 - Schickhardt Rechtsanwälte
Alle Rechte vorbehalten.