Eintracht Frankfurt, vertreten durch RA Dr. Joachim Rain, hat seinen Streit mit dem tschechischen Club FK Teplice auch in 2. Instanz vor dem CAS erfolgreich gestalten können.
Worum ging es?
In einem Transfervertrag mit FK Teplice war vereinbart, dass wenn der transferierte Spieler innerhalb eines Kalenderjahres (1.1.bis 31.12.) von Beginn an 20 Bundesligaspiele absolviert, eine Nachzahlung fällig wird.
Nun hatte der besagte Spieler in einem Kalenderjahr zwar 21 Bundesligaspiele absolviert, davon jedoch nur 15 in der Startformation.
Wie argumentierte der tschechische Verein?
FK Teplice war der Meinung, dass „von Beginn an“ sich auf das Kalenderjahr beziehe, in Abgrenzung zur sonst üblichen Anknüpfung an Spielzeiten, also i.d.R. den Zeitraum 1.7.-30.6. eines Jahres.
Der tschechische Verein stützte sich insoweit auf Zeugenaussagen, wonach dieses Verständnis auch den Vertragsverhandlungen zugrunde gelegen haben soll.
Wie entschied das CAS?
Das CAS urteilte, weitgehend der Argumentation von Eintracht Frankfurt folgend, dass das Verständnis des tschechischen Vereins schon der Systematik nach sehr fernliegend sei, sei doch der Bezug zum Kalenderjahr schon durch die Erwähnung dieses Begriffes sowie die zusätzliche Klammerdefinition hergestellt, so dass es für eine 3. dahingehende Definition keine Notwendigkeit und Existenzberechtigung gebe. Hingegen sei es naheliegend und üblich, „von Beginn an“ auf Einsätze in der Startformation zu beziehen, da diese regelmäßig von einer gewissen Dauer und damit einem gewissen Wert seien (anders als z.B. Einwechslungen in der letzten Spielminute).
Den weitergehenden Einwand von Teplice, Unklarheiten in einem Vertrag müssten grundsätzlich zu Lasten der Partei gehen, die den Vertrag entworfen habe, ließ das CAS ebenso wenig gelten wie die Aussagen der von Teplice benannten Zeugen, die ohnehin mit den Zeugenaussagen seitens Eintracht Frankfurt in Widerspruch standen, dies mit der zutreffenden Begründung, für beides sei nur Raum, wo eine nicht eindeutige vertragliche Formulierung vorliege, während hier sowohl dem Wortlaut nach als auch nach den Branchengepflogenheiten nur ein Verständnis in Betracht komme
Letztlich zeigte sich im Verfahrensverlauf, dass das abweichende Verständnis von Teplice wohl auch schwerpunktmäßig darauf beruhte, dass die tschechische Übersetzung des Transfervertrages in der Tat eine andere Lesart zuließ, was aber – so auch das CAS – in der Risikosphäre von Teplice liegt, zumal man diese Übersetzung allein zu eigenen Zwecken anfertigen ließ und sie nicht Vertragsinhalt oder auch nur darin erwähnte Leseversion war.