4. Januar 2013

Ehrverletzende Äußerungen in Sozialen Netzwerken

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

  Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 13.08.2012 (AZ: 33 O 434/11) festgehalten, dass auch bei Äußerungen in Sozialen Netzwerken gilt, dass wenn nicht die sachliche Auseinandersetzung mit einer Person im Vordergrund, sondern ihre Herabsetzung durch Beleidigung und bewusst bösartig überspitzte Kritik, den Schwerpunkt bildet, es sich um eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts handelt, die einen Anspruch der diffamierten Person auf Geldentschädigung nach sich zieht. Das Gericht stufte dabei Äußerungen wie „Du Nutte!!!!!!“, „… du Kacke!!!“, „sieht aus wie ne Mischung aus …, …, und …“, sowie „hat so nen ekeligen Cellulitiskörper pfui Teufel“ als nicht zulässige Schmähkritik ein.

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LG Hamburg: Unzulässige Schmähkritik

Das Landgericht Hamburg ( 324 O 402/16) hat heute in einem Hauptsachverfahren entschieden, dass Teile des Gedichts von Böhmermann mit dem Titel  "Schmähkritik" weiterhin verboten bleiben. In der Pressemitteilung des Gericht heißt es hierzu wie folgt: "Das Gericht hat in seinem heute verkündeten Urteil dieselben Passagen wie im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren untersagt, der Klage – der […]
20 Juni 2013

Anspruch auf Geldentschädigung bei Beleidigungen auf Facebook

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