23. Mai 2024

Dr. Himmer erlangt Titel „Fachanwalt für Sportrecht“

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Wir freuen uns bekanntzugeben, dass der Partner der Sozietät, Herr Dr. Thomas Himmer erfolgreich den Titel des Fachanwalts für Sportrecht erlangt hat. Mit dieser Auszeichnung unterstreicht Herr Dr. Himmer seine herausragende Expertise und sein Engagement für höchste fachliche Kompetenz in der juristischen Beratung und Vertretung unserer Mandanten im Sportbereich.

Der Erwerb des Fachanwaltstitels ist das Ergebnis einer intensiven Fortbildung sowie umfassender praktischer Erfahrung in der jeweiligen Fachrichtung. Herr Dr. Himmer hat durch zahlreiche erfolgreich abgeschlossene Fälle und die Teilnahme an spezialisierten Weiterbildungsmaßnahmen eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass er die hohen Anforderungen, die an einen Fachanwalt gestellt werden, in vollem Umfang erfüllt.

Das ganze Team von Schickhardt Rechtsanwälte gratuliert Herrn Dr. Himmer herzlich zu diesem bedeutenden beruflichen Meilenstein und blickt gespannt auf die zukünftigen Erfolge und Entwicklungen, die diese Qualifikation mit sich bringen wird.

Verwandte Beiträge

29 Mai 2012

Gutschein darf nicht auf ein Jahr befristet werden

Wer einen Gutschein ausstellt, der hat sich grundsätzlich auch an die versprochenen Leistungen darin zu halten auch wenn der Gutscheinempfänger diesen noch nach über einem Jahr einlösen will. Gerne begrenzen Firmen immer wieder ohne sachlichen Grund Gutscheine auf wenige Monate oder 1 bzw. 2 Jahre. Dies ist meistens nicht rechtens, wie nun auch wieder ein […]
Copyright © 2024 - Schickhardt Rechtsanwälte
Alle Rechte vorbehalten.