14. April 2021

"Die Seele brennt" - Rechtsstreit vor dem Landgericht Düsseldorf durch Klagerücknahme beendet

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Die Kläger haben einen Tag vor der Durchführung der mündlichen Verhandlung ihre Klage vor dem Landgericht Düsseldorf zurückgenommen.

Mit Klage vom 24.03.2020 hatten die Kläger beantragt, dass die vom Beklagten beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Wortmarke „Die Seele brennt“ für nichtig erklärt wird.

In der Klagebegründung gaben die Kläger an, im Jahr 2003 Text und Musik für den Song „Die Seele brennt“ geschrieben zu haben.

In dem Verfahren vor dem Landgericht in Düsseldorf wurde der Beklagte von uns anwaltlich vertreten.  Der Beklagte ist Vorstandsmitglied des FPMG Supporters Club e.V.

In einem Beschluss vom 19.11.2020 hat das Landgericht Düsseldorf (AZ.: 2a O 64/20) die Kläger auf folgendes hingewiesen:

Zwar ist die urheberrechtliche Schutzfähigkeit der streitgegenständlichen Textzeile als Sprachwerk gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG nicht von vornherein ausgeschlossen, insbesondere steht ihrer grundsätzlichen Schutzfähigkeit nicht entgegen, dass es sich bei ihr nur um einen – lediglich aus drei Wörtern bestehenden – Teil eines gesamten Textes handelt.

Allerdings handelt es sich bei in der Textzeile „Die Seele brennt“ nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf nicht um eine für das Erreichen der Schöpfungshöhe erforderliche, individuell – schöpferische Leistung im Sinne von § 2 UrhG.

Bei Sprachwerken muss ihr geistiger Gehalt – ein Gedanken– und/oder Gefühlsinhalt – durch das Mittel der Sprache zum Ausdruck kommen. Für die Schutzfähigkeit eines Sprachwerks kommt es sowohl auf seine Art als auch auf seinen Umfang an. Auch die Länge des Textes spielt eine Rolle. So wird bei sehr kleinen Teilen eines Sprachwerkes – wie einzelnen Wörtern oder knappen Wortfolgen – der Urheberrechtschutz meist daran scheitern, dass diese für sich genommen nicht hinreichend individuell sind.

Je kürzer die jeweilige Formulierung ist, desto mehr muss sie sich durch eine fantasievolle Wortwahl oder Gedankenführung von üblichen Formulierungen abheben. Vorbekannte oder allgemein sprachübliche Elemente können bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit keine Rolle spielen.

In dem genannten Beschluss stellte daher das Landgericht fest, dass nach den dargelegten Maßstäben es der streitgegenständlichen, aus drei Wörtern bestehenden Text Passage „Die Seele brennt“ an der erforderlichen Schöpfungshöhe fehlt. Es handelt sich nach Auffassung des Landgerichts um keine persönliche in geistige Erschöpfung im Sinne von § 2 UrhG

Das Landgericht ist daher unserer Rechtsauffassung gefolgt. In dem Verfahren hatten wir auch auf die Entscheidung des OLG München (Beschluss vom 14.08.2019 – 6 W 927/19) hingewiesen in der das OLG München festgestellt hatte, das der Wortfolge „Früher war mehr Lametta“ die für einen Urheberrechtsschutz erforderliche Originalität fehlt.

Verwandte Beiträge

24 April 2021

Urheberrechtlicher Schutz für Textzeilen eines Musikwerkes

Wie in dem Beitrag am 14.04.2021 mitgeteilt, musste das Landgericht Düsseldorf in einem Verfahren in dem der Beklagte von uns vertreten wurde, prüfen, ob Textzeilen eines Musikwerkes Werke i.S.d. Urheberrechts sind. Streitgegenstand des Rechtstreits war die Schutzfähigkeit einer einzelnen Textzeile, die Bestandteil eines Gesamtwerkes aus Text und Musik war. Bei dieser Zeile handelte es sich […]
15 Dezember 2019

Der Booking Vertrag

1. Vorbemerkung Liveauftritte sind für die künstlerische Entwicklung ein wichtiges Übungsfeld. In der Vergangenheit waren Liveauftritte häufig auch Sprungbrett zu einem Vertrag mit einem Label. Darüber hinaus sind Liveauftritte eine wichtige Einnahmequelle für Künstler. Der Booking Vertrag dient der Künstlervermittlung. Die Künstlervermittlung zielt darauf ab, durch Tätigwerden eines Vermittlers Vertragsverhältnisse zwischen Künstlern und Veranstaltern anzubahnen […]
1 2 3 8
Copyright © 2024 - Schickhardt Rechtsanwälte
Alle Rechte vorbehalten.