9. Januar 2025

DFB-Sportgericht gibt VfL Bochum recht

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Der VfL Bochum, vertreten durch unseren Partner Dr. Joachim Rain, hatte gegen die Wertung des Spiels bei Union Berlin am 14.12.2024 (1:1) Einspruch eingelegt. In der 91. Minute dieses Spiels war der Bochumer Torwart Patrick Drewes von einem Feuerzeug am Kopf getroffen worden, das von einem Berliner Fan geworfen worden war. Aufgrund der sich ihm darstellenden Symptome entschied der Mannschaftsarzt, dass Patrick Drewes das Spiel nicht fortsetzen könne. Da der VfL Bochum nicht mehr wechseln konnte, musste ein Feldspieler ins Tor. Die Restspielzeit wurde daraufhin unter Protest des VfL Bochum im Wege eines „Nichtangriffspaktes“ heruntergespielt. Dieser Ablauf war nach Auffassung des VfL Bochum eine Schwächung der eigenen Mannschaft durch einen äußeren Umstand, der nach § 17 Nr.2b) der Rechts- und Verfahrensordnung zum Einspruch gegen die Spielwertung berechtigt. Das Sportgericht folgte dem VfL Bochum, dass ein entsprechender Sachverhalt erwiesen sei und einen Einspruchsgrund darstelle. Es folgte ihm ferner darin, Folge unter den speziellen Umständen des Falles nicht lediglich eine Spielwiederholung sei, sondern das Spiel mit 3 Punkten und 2:0 Toren für den VfL Bochum zu werten sei. Unerheblich dafür sei insbesondere auch, dass das Spiel per Nichtangriffspakt zu Ende gespielt wurde, denn eine solche Vereinbarung sei regeltechnisch nicht zulässig, daneben vom VfL Bochum auch nur unter Protest eingegangen worden, da der Schiedsrichter das Spiel nicht abzubrechen bereit war, obwohl aus Sicht des Sportgerichts unter den gegebenen Umständen dazu durchaus Anlass bestanden hätte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Union Berlin kann es binnen einer Woche mit der Berufung zum DFB-Bundesgericht anfechten.

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