27. September 2012

Darf Dieter Bohlen als "arme Sau" betitelt werden?

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Das Amtsgericht in Hamburg hatte zu entscheiden, ob über Dieter Bohlen folgendes im Rahmen eines Zeitungsinterviews gesagt werden durfte: "Er braucht es eben, im Zenit der Aufmerksamkeit zu stehen. Aber im Grunde ist er eine arme Sau - und das weiß er auch". Die Antwort ist: Ja, es durfte so gesagt werden, denn es handelt sich um eine zulässige Meinungsäußerung (AG Hamburg, Urt. v. 19.07.2012 . Az.: 32 C 57/12).
Dieter Bohlen ist ein relativ bekannter deutscher Musik-Produzent und Juror in diversen Fernsehformaten. Dieses Mal musste er sich allerdings von anderen richten lassen. Im konkreten Fall vom Amtsgericht in Hamburg. Dieses hatte nämlich zu entscheiden, ob ein ehemaliger Chorsänger im Rahmen eines Zeitungsinterviews folgendes sagen durfte:

“Er braucht es eben, im Zenit der Aufmerksamkeit zu stehen. Aber im Grunde ist er eine arme Sau - und das weiß er auch"

Der zuständige Richter des AG Hamburg verneinte im konkreten Fall eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Dieter Bohlen. Vielmehr handle es sich, so im Urteil geschrieben, um eine zulässige Meinungsäußerung.
Bei der Bezeichnung "arme Sau" handle es sich obendrein auch nicht um grenzwertige Schmähkritik, da die Redewendung umgangssprachlich bemitleidenswerte Menschen bewerte. Eine Vergleichbarkeit mit der Formulierung als “Schwein“ oder “Sau“ sei vorliegend nicht gegeben.
Es soll sie also wohl doch noch geben, die meinungsfreundlichen Urteile aus Hamburg.

Verwandte Beiträge

10 Februar 2017

LG Hamburg: Unzulässige Schmähkritik

Das Landgericht Hamburg ( 324 O 402/16) hat heute in einem Hauptsachverfahren entschieden, dass Teile des Gedichts von Böhmermann mit dem Titel  "Schmähkritik" weiterhin verboten bleiben. In der Pressemitteilung des Gericht heißt es hierzu wie folgt: "Das Gericht hat in seinem heute verkündeten Urteil dieselben Passagen wie im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren untersagt, der Klage – der […]
4 Januar 2013

Ehrverletzende Äußerungen in Sozialen Netzwerken

  Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 13.08.2012 (AZ: 33 O 434/11) festgehalten, dass auch bei Äußerungen in Sozialen Netzwerken gilt, dass wenn nicht die sachliche Auseinandersetzung mit einer Person im Vordergrund, sondern ihre Herabsetzung durch Beleidigung und bewusst bösartig überspitzte Kritik, den Schwerpunkt bildet, es sich um eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts handelt, die […]
Copyright © 2024 - Schickhardt Rechtsanwälte
Alle Rechte vorbehalten.