24. Oktober 2011
Im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahren lehnte es das LG Stuttgart (17 O 267/09) ab, die anwaltlichen Reisekosten sowie das Abwesenheitsgeld für eine mündliche Verhandlung rund 600 Kilometer fernab vom Sitz der Klägerin, die auch zu unseren Mandanten zählt, festzusetzen. Zu Unrecht, wie das OLG Stuttgart berichtigt. Jedenfalls dann, wenn der Rechtsanwalt regelmäßig auch außergerichtliche und gerichtliche […]
Zum Beitrag