Mit am 14.11.2014 bekannt gegebenem Urteil hat das CAS die von der Internationalen Biathlon Union (IBU) verhängte Dopingsperre gegen Evi Sachenbacher-Stehle von 24 Monaten auf lediglich noch 6 Monate, die bereits seit August verbüßt sind, reduziert. Gleichzeitig wurde die IBU verurteilt, einen erheblichen Beitrag zu Evi Sachenbacher-Stehles Anwaltskosten zu leisten.
Aufgrund dieser Entscheidung ist sie ab sofort wieder startberechtigt.
Ihren Anwälten Dr. Marc Heinkelein und Dr. Joachim Rain ist es in einer 5-stündigen Verhandlung am 11.11.2014 in Lausanne gelungen, das CAS davon zu überzeugen, dass die Einnahme eines verunreinigten Nahrungsergänzungsmittels nicht in Leistungssteigerungsabsicht erfolgte und nur als leicht fahrlässiges Verhalten einzustufen war.
Die genauere Begründung des Urteils wird erst in einigen Wochen erwartet. Jedenfalls handelt es sich um eine der drastischsten Reduzierungen einer Dopingstrafe in einem Berufungsverfahren, was belegt, dass die IBU in ihrem erstinstanzlichen Urteil bei Weitem über das Ziel hinausgeschossen ist und Evi Sachenbacher-Stehle dem Strafmaß nach vollkommen zu Unrecht auf eine Stufe mit EPO-Dopingsündern gestellt hat.
Das Urteil des CAS und das darin verhängte, deutlich niedrigere Strafmaß belegen indessen, dass wie von Evi Sachenbacher-Stehle von Anfang an dargestellt der Sachverhalt richtiger Weise nur als leichteste Fahrlässigkeit zu bewerten ist.