Arie Haan, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Joachim Rain, hat mit seiner Berufung vor dem CAS weitestgehend Erfolg gehabt.
Der Fußballverband Kamerun, für den er im Sommer 2006 bis Anfang 2007 als Nationaltrainer tätig war, hatte ihn wegen eines angeblichen Vertragsbruches (Kündigung ohne Grund) vor der FIFA verklagt und dort eine Entschädigung von EUR 500.000,00 zugesprochen bekommen.
Das CAS war der Auffassung, dass es auf die Frage, welche der beiden Seiten mit ihren jeweiligen Vorwürfen Recht habe, nicht ankomme, weil der Vertrag gemäß einer darin enthaltenen Klausel jederzeit auch ordentlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden könne. Da diese Frist nicht eingehalten worden sei, müsse das bereits im Voraus für diesen Monat erhaltene Gehalt zurückgezahlt werden, während darüber hinausgehende Entschädigungsansprüche, wie sie die FIFA noch zusprach, nicht bestünden.
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