22. Februar 2013

Bildberichterstattung über Prominente im Alltag

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 31.05.2012 – I ZR 234/10 – erneut bestätigt, dass zwar auch die reine Wirtschaftswerbung von der Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt ist, wenn sie neben dem Werbezweck einen aktuellen Informationsgehalt für die Allgemeinheit enthält, dass aber auch für Prominente gilt, dass sie nicht vorbehaltlos tolerieren müssen, dass ihr Bild zu Werbezwecken verwendet wird, wenn die Werbung keinerlei Nachrichtenwert enthält.

Der Bundesgerichtshof vertrat die Auffassung, dass in der Veröffentlichung eines Fotos im redaktionellen Teil einer Zeitung, das eine sich unbeobachtet wähnende prominente Person beim Lesen einer Ausgabe dieser Zeitung zeigt, ein zur Zahlung eines angemessenen Lizenzbetrages verpflichtender rechtswidriger Eingriff in den vermögensrechtlichen Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt, wenn auch die das Foto begleitende Wortberichterstattung ganz überwiegend werblichen Charakter hat und sich die mit der Berichterstattung insgesamt verbundene sachliche Information der Öffentlichkeit darauf beschränkt, dass die abgebildete Person in ihrer Freizeit ein Exemplar dieser Zeitung liest.

Verwandte Beiträge

29 September 2025

Rechtlicher Schutz für Sportler:innen bei der Nutzung ihres Namens und Bildnisses in der Werbung

Die Werbewertigkeit professioneller Sportler:innen nimmt im digitalen Zeitalter kontinuierlich zu. Insbesondere die Präsenz auf Social Media bringt neue Herausforderungen im Umgang mit dem Recht am eigenen Bild und am eigenen Namen mit sich. Entscheidungen, wie etwa des OLG Frankfurt am Main, verdeutlichen, wie entscheidend klare vertragliche Regelungen und ein umsichtiger Umgang mit Persönlichkeitsrechten geworden sind. […]
10 Dezember 2022

Personen rechtssicher fotografieren? Aber sicher!

Ich freue mich sehr, dass ich eingeladen wurde am 14.12.2022 um 19.00 Uhr an der Merz-Akademie Hochschule für Gestaltung, Kunst- und Medien in Stuttgart einen Vortrag über die rechtliche Aspekte beim erstellen und verwerten von Fotografien (insbesondere unter Berücksichtigung des Rechts am eigenen Bild und der Datenschutzgrundverordnung) zu halten.
1 2 3 9
Copyright © 2026 - Schickhardt Rechtsanwälte
Alle Rechte vorbehalten.