Das Oberlandesgericht Frankfurt ( Urteil vom 22. August 2017- 11 U 71/16 ) am Main hat mit heute veröffentlichtem Urteil YouTube und Google verpflichtet, die E-Mail-Adresse ihrer Nutzer im Fall einer Urheberrechtsverletzung bekanntzugeben. Zugleich hat es festgestellt, dass über die Telefonnummer und die zugewiesene IP-Adresse keine Auskunft zu erteilen ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zu berücksichtigen ist auch, dass es keine Aussage über einen Auskunftsanspruch bei anderen Rechtsverletzungen (z.B. allgemeines Persönlichkeitsrecht) trifft.