13. Januar 2011

Arbeitsverweigerung im Profifußball

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Das Verhalten des zu spät aus dem Urlaub gekommenen Schalker Farfan und dem Hoffenheimer Demba Ba haben in der Öffentlichkeit eine Diskussion über das Verhalten der Profis entfacht. Christoph Schickhardt äußerte sich hierzu in der heutigen Ausgabe des Fachmagazins Kicker und am 5.Januar auf Bild.de.
1. Arbeitsverweigerung
Gegenüber dem "Kicker" äußerte Christoph Schickhardt die Auffassung, dass in beiden oben genannten Fällen, es sich um Arbeitsverweigerung handelt, die im normalen Arbeitsleben zur fristlosen Kündigung mindestens aber zu einer Abmahnung bei Androhung der fristlosen Kündigung im Wiederholungsfall führt.
2. Auswirkungen des Bosman-Urteils
Häufig wünschen sich bestimmte Spieler ein fristlose Kündigung. Seit dem Bosman-Urteil von 1995 kann der Spieler nach nationalem Arbeitsrecht im Prinzip ohne Ablöseentschädigung zu einem anderen Klub wechseln.
3. FIFA-Statuten
Nach Auffassung von Christoph Schickhardt ändern auch die FIFA-Statuten, die bei einem Vertragsbruch durch den Spieler Sperren bis zu sechs Monaten und weitere Sanktionen vorsehen nichts an dem Verhalten dieser Spieler, da bis es zu einer FIFA-Entscheidung kommt und letztlich der Internationale Sportgerichtshof in Lausanne entscheidet, zu viel Zeit vergeht.
3. Vereine sollen hart bleiben
Die Vereine sollten nach der Überzeugung von Christoph Schickhart nicht nachgeben. Die Vereine sollten sich dazu entscheiden, solche Profis in der zweiten Mannschaft oder auf der Tribüne schmoren zu lassen. Dies sei zwar zunächst teurer für den Verein. Aber langfristig das richtige Zeichen für die anderen Spieler und die Liga.
Bildnachweis: Rike/pixelio.de

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