23. März 2020

Aktualisierte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wie gestern bereits in den Medien mitgeteilt erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 23. März 2020.

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