18. März 2020

Absage des Konzertes - Vorschlag des BDKV

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) fordert zur Unterstützung der Veranstalter in der jetzigen Situation zahlreiche Maßnahmen. Dazu gehört u.a.:

- Besitzer bereits bezahlter Konzertkarten für Veranstaltungen, die aufgrund behördlicher Verbote nicht stattfinden, sollen den Kartenpreis erst dann zurückerstattet bekommen, wenn die Veranstaltung nicht innerhalb von 365 Tagen nachgeholt werden.

- Die Veranstalter sollten das Recht haben, dass wenn ein Konzert unter diesen Bedingungen nicht nachgeholt werden kann, statt einer Bargeldrückerstattung Gutscheine in Höhe des bezahlten Kartenpreises aushändigen zu dürfen.

Beide Maßnahmen würden der gefährdeten Veranstalterbranche mittelfristig sicherlich helfen. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Forderungen durch setzen lassen.

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