13. Oktober 2025

8. Urheber- und Medienrechtstag am Fortbildungsinstitut der RAK Stuttgart: Aktuelle rechtliche Entwicklungen und relevante Rechtsprechung

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Einleitung

Am 17. Oktober 2025 findet bereits zum achten Mal der Urheber- und Medienrechtstag am Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart statt – eine traditionsreiche Fortbildungsveranstaltung, die von Wolfgang Riegger und mir, vor Jahren initiiert wurde und seither fest im Kalender der Fachanwaltschaft verankert ist. Das diesjährige hybride Format ermöglicht einen niederschwelligen Zugang für Fachanwälte, Unternehmensjuristen und weitere Interessierte. Die Themen decken die gesamte Bandbreite des Urheber- und Medienrechts sowie angrenzender Rechtsgebiete ab und greifen hochaktuelle Problemstellungen und Rechtsprechungen auf – von der digitalen Transformation und KI-Anwendungen bis hin zu klassisch relevanten Fragen des Persönlichkeitsrechts und des Markenrechts. Mit dabei ist dieses Jahr auch mein Partner Dr. Himmer der einen Überblick über das Thema ESports gibt.

Rechtsprechung und gesetzgeberische Neuerungen im Bereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild

Die letzten Monate waren geprägt von einer Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen und Gesetzesinitiativen, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Rechte am eigenen Bild weiter konkretisieren und an die Herausforderungen der digitalen Gesellschaft anpassen. Zu den zentralen Entwicklungen zählt insbesondere die Befassung des Bundesverfassungsgerichts mit Fällen, bei denen es um die Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch digitale Inhalte und KI-gestützte Manipulationen geht. Ein prominentes Beispiel: Die Entscheidung zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen strafgerichtlicher Verwertungen, etwa im Zusammenhang mit EncroChat-Daten, die sowohl individualschützende Aspekte des Persönlichkeitsrechts als auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung betreffen. Das BVerfG stellte fest, dass Beweisverwertungsverbote bei Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung grundsätzlich gelten, dass jedoch Abgrenzungen und Verhältnismäßigkeitsprüfungen im Einzelfall vorzunehmen sind.

Relevant für die Praxis: Die Schutzinteressen des Betroffenen müssen gegen das öffentliche Informationsbedürfnis und die Medienfreiheit abgewogen werden. Die Medien dürfen zwar grundsätzlich berichten, doch identifizierende Darstellung ist nur bei sorgfältiger Interessenabwägung zulässig.

Auch gesetzgeberisch bewegt sich etwas: Um Missbrauchsmöglichkeiten durch KI-generierte „Deepfakes“ und digitale Fälschungen einzudämmen, hat der Bundesrat im Juli 2024 einen Gesetzentwurf für einen neuen Straftatbestand (§ 201b StGB) und ein Gesetz gegen digitale Gewalt verabschiedet. Diese Initiativen stärken den Schutz vor Manipulationen und erleichtern die Rechtsdurchsetzung für Betroffene. Ein besonderer Aspekt sind die postmortalen Persönlichkeitsrechte – sie bleiben auch nach dem Tod des Betroffenen für einen begrenzten Zeitraum erhalten und werden insbesondere relevant bei digitaler Nachahmung von Bild- oder Tonmaterial Verstorbener.

Aktuelle Entwicklungen im Urheberrecht und in verwandten Schutzrechten

Im Urheberrecht setzen sich die rechtlichen Diskussionen fort, wie kreative Inhalte im Zeitalter von KI und automatisierter Verarbeitung geschützt werden können. Die Rechtsprechung bestätigt konsequent die Notwendigkeit, urheberrechtlichen Schutz auf neue digitale Phänomene auszudehnen – etwa bei KI-generierten Bildern, Stimmen oder Musik.

Besonders dynamisch ist die rechtliche Entwicklung beim Schutz der eigenen Stimme. Obwohl das Recht an der Stimme nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt ist, erkennen Gerichte es als Teil des Persönlichkeitsrechts an und wenden bestimmte Grundsätze des Bildnisschutzes (§§ 22ff. KUG) analog an. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg sowie der BGH bejahen den wirtschaftlichen Wert und die rechtliche Schutzwürdigkeit der Stimme, da sie – ähnlich wie Bildnis und Name – den Geschäftsinteressen Dritter dienstbar gemacht werden kann. Damit wird der Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts an neue technische und wirtschaftliche Realitäten angepasst.

Gleichzeitig wird immer deutlicher, dass bereits sehr geringfügige Beeinträchtigungen der Persönlichkeit einen rechtlichen Eingriff darstellen können: Gerichte fordern im Zweifel eine restriktive Anwendung des Identifizierungsmerkmals bei der Berichterstattung und eine strenge Wahrung der journalistischen Sorgfaltspflicht, insbesondere wenn Tatsachen und Werturteile verwoben sind und grundlegende Interessen des Betroffenen berührt werden.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitet und durch die DSGVO konkretisiert – ist ebenfalls von zentraler Bedeutung. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben wurden mehrfach gerichtlich konkretisiert, zuletzt im Beschluss des BVerfG vom 17. Juli 2024, der die Voraussetzungen für die heimliche Datenerhebung und -übermittlung durch Behörden weiter präzisiert und einen besonderen Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung fordert. Auch die Nutzung von KI im Kontext personenbezogener Daten unterliegt strengen verfassungsrechtlichen Prüfungen.

Markenrecht, E-Sport und Filmmusik – neue Anwendungsfelder und rechtliche Herausforderungen

Ein zusätzlicher Programmschwerpunkt des diesjährigen Urheber- und Medienrechtstags sind die aktuellen Entwicklungen im Markenrecht und die rechtlichen Rahmenbedingungen für neue digitale Phänomene wie E-Sport und Filmmusik. Die Digitalisierung und Internationalisierung der Medienlandschaft stellen Markeninhaber und Veranstalter vor neue Herausforderungen: Grenzüberschreitende Nutzungen, unterschiedliche Rechtsschutzsysteme und die fortschreitende Interaktion von Marken mit digitalen Gütern und Dienstleistungen prägen die aktuelle Diskussion.

Im Bereich E-Sport ergeben sich aus der Verknüpfung von Urheber-, Marken-, IT- und Persönlichkeitsrecht zahlreiche praxisrelevante Schnittstellen und Unsicherheiten. Hier ist insbesondere auf die steigende Bedeutung der Rechteklärung und Compliance im internationalen Wettbewerbsumfeld zu achten. Der Schutz der Kreativen (etwa von Filmmusik) muss vor dem Hintergrund neuer Produktions- und Verwertungsmodelle – etwa Streaming und KI-generierter Content – neu gedacht werden.

Die Komplexität der Materie und die raschen rechtlichen Weiterentwicklungen verdeutlichen einmal mehr die Bedeutung kontinuierlicher Fortbildung und die Notwendigkeit, aktuellen Entscheidungen und Gesetzesinitiativen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Was bedeuten die aktuellen Entwicklungen für Mandanten und Unternehmen?

Die Transformation des Medien- und Urheberrechts schreitet dynamisch voran. Digitale Technologien und KI stellen das Recht vor neue Herausforderungen – und bieten zugleich Chancen für Innovation und besseren Schutz der Betroffenen. Für Unternehmen, Kreative und Privatpersonen gilt es, ihre Prozesse und Compliance-Maßnahmen frühzeitig und regelmäßig zu überprüfen. Besonders in den Bereichen Medienkommunikation, Markenmanagement und Persönlichkeitsrecht ist eine genaue Abwägung der Interessen erforderlich.

Was ist zu tun? - Prüfen Sie Ihre Verträge und internen Richtlinien auf Konformität mit den neuesten rechtlichen Vorgaben! - Stellen Sie sicher, dass alle digitalen Inhalte – insbesondere solche, die KI-generiert sind – nicht in Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte eingreifen. - Nutzen Sie die Gelegenheit zur Fortbildung und zum Austausch beim Urheber- und Medienrechtstag, um auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu bleiben und praxisgerechte Lösungen für Ihr Geschäftsfeld zu finden.

Der Urheber- und Medienrechtstag der RAK Stuttgart ist die zentrale Plattform, um diese rechtlichen Neuerungen und deren praktische Auswirkungen zu diskutieren und das eigene professionelle Netzwerk zu stärken.

Veranstaltungstipp:
Das vollständige Programm und weitere Informationen zur Teilnahme finden Sie auf der Website des Fortbildungsinstituts der Rechtsanwaltskammer Stuttgart.

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